Anfang Juli stellte der schleswig-holsteinische SPD-Landtagsabgeordnete Kai Dolgner eine kleine Anfrage an die Landesregierung zum Thema “Vorratsdatenspeicherung“. Nun gibt es die Antwort und einen Kommentar von Kai Dolgner.
Kai Dolgner:
“[..] Es bleibt festzuhalten, dass die einzige Maßnahme aus der VDS, die einigermaßen nachweisbar den Fahndungserfolg erhöhen könnte, die IP-Speicherung ist. Die IP-Speicherung ist zumindest mit der geringste Grundrechtseingriff aus der VDS. Ob eine Erhöhung um 5% die IP-Speicherung rechtfertigt, kann man diskutieren.”
Links
- AK Digitale Gesellschaft: Vorratsdatenspeicherung – Antwort auf Kleine Anfrage
- Landesblog: Wenig Argumente zur Vorratsdatenspeicherung
