MdB Sönke Rix zum “Bundestrojaner”: Misstrauen verhindern – Grenzen einhalten

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Nach­dem dem Chaos Com­pu­ter Club (CCC) vor zwei Wochen der soge­nannte „Bundestrojaner“ – ein Com­pu­ter­pro­gramm, mit dem Sicher­heits­be­hör­den Rech­ner ver­däch­ti­ger Per­so­nen aus­spä­hen – zuge­spielt wurde, kommt nach und nach das Aus­maß des Ein­sat­zes die­ser Soft­ware ans Licht: Der „Bun­destro­ja­ner“ soll in Bund und Län­dern in den ver­gan­ge­nen Jah­ren mehr als 50 Mal zum Ein­satz gekom­men sein.

BKA, Ver­fas­sungs­schutz, die Bun­des­po­li­zei sowie das Zoll­kri­mi­nal­amt haben die Tech­nik ver­wen­det. Hinzu kom­men Ein­sätze in den Bundesländern.

Der Ein­satz der vom CCC ana­ly­sier­ten Über­wa­chungs­soft­ware weckt bei mir grund­sätz­lich Unbe­ha­gen. Schließ­lich wer­den sol­che Pro­gramme auch als Ein­bruchs­werk­zeug von Kri­mi­nel­len genutzt. Aber darum geht es nicht in der aktu­el­len Debatte, denn Online-​Durchsuchungen sind seit 2009 mit dem soge­nann­ten BKA-​Gesetz gesetz­lich gere­gelt. Es geht viel­mehr darum, was staat­li­che Stel­len mit der so gewon­ne­nen Macht über den Rech­ner eines Bür­gers machen dür­fen und was nicht. Die Gren­zen hat das Bun­des­ver­fas­sungs­ge­richt 2008 gezo­gen: Seit­dem gibt es ein „Grund­recht auf Gewähr­leis­tung der Ver­trau­lich­keit und Inte­gri­tät infor­ma­ti­ons­tech­ni­scher Sys­teme“ und die Vor­aus­set­zun­gen für einen Ein­griff lie­gen sehr hoch. Daten auf dem Rech­ner eines Ver­däch­ti­gen able­gen, seine Akti­vi­tä­ten am Com­pu­ter über­wa­chen und mit Hilfe des Mikro­fons oder der Kamera den Raum über­wa­chen, das geht z. B. nicht. Aber genau dies konnte mög­li­cher­weise die vom CCC ana­ly­sierte Software.

Com­pu­ter­ex­per­ten äußern Zwei­fel, inwie­fern eine Über­wa­chungs­soft­ware über­haupt so aus­ge­stal­tet wer­den kann, dass sie schon rein tech­nisch nur in den Gren­zen des vom Bun­des­ver­fas­sungs­ge­richt Erlaub­ten arbei­tet. Dann jedoch muss die Kon­trolle durch Men­schen umso bes­ser funk­tio­nie­ren. Es scheint, als hät­ten in den bekannt gewor­de­nen Fäl­len die tech­ni­schen und mensch­li­chen Kon­trol­len ver­sagt. Des­halb muss mei­ner Mei­nung nach auf „Staats­tro­ja­ner“ min­des­tens so lange ver­zich­tet wer­den, bis es Pro­zesse gibt, die einen Miss­brauch sicher aus­schlie­ßen. Dabei darf die Frage, ob ein „Staats­tro­ja­ner“ sicher und ver­fas­sungs­fest ist, nicht zwi­schen Soft­ware­un­ter­neh­men und den sie beauf­tra­gen­den Behör­den aus­ge­macht wer­den. Die Pro­dukte müs­sen unab­hän­gig über­prüft wer­den. Es ist ein Unding, dass es den CCC dazu brauchte, für diese Über­prü­fung zu sorgen.

Ich meine: Der Sach­ver­halt muss voll­stän­dig auf­ge­klärt wer­den und wir benö­ti­gen eine klare Posi­tio­nie­rung der Bun­des­re­gie­rung. Außer­dem muss sie die Öffent­lich­keit unver­züg­lich und lücken­los dar­über infor­mie­ren, von wem der „Bun­destro­ja­ner“ zu wel­chem Zweck ein­ge­setzt wurde, wer die finan­zi­el­len Res­sour­cen hier­für zur Ver­fü­gung gestellt hat und wer die poli­ti­sche Ver­ant­wor­tung für den Ein­satz trägt.

Erschie­nen als „Bericht aus Ber­lin“ in der Eckern­för­der Zei­tung vom 19.10.2011

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