Kleine Anfrage: Funkzellenabfragen und Befragung von Busunternehmen bei Demonstrationen

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Der Schleswig-​Holsteinische Land­tags­ab­ge­ord­nete Dr. Kai Dol­g­ner (SPD) hat eine kleine Anfrage an dieRegie­rung zum Thema “Funk­zel­len­ab­fra­gen und Befra­gung von Bus­un­ter­neh­men bei Demons­tra­tio­nen“ gestellt.

Vor­be­mer­kung des Fragestellers:

Anläss­lich einer Demons­tra­tion gegen den Miss­brauch des Geden­kens an die Opfer des alli­ier­ten Bom­ben­an­grif­fes auf Dres­den durch Rechts­ra­di­kale am 19. Februar 2011 soll die Poli­zei des Frei­staa­tes Sach­sen nach Pres­se­be­rich­ten Mil­lio­nen von Daten­sät­zen aus den Mobil­funk­net­zen durch eine weit­räu­mige Funk­zel­len­aus­wer­tung gesam­melt und auch Fern­ge­sprä­che direkt abge­hört sowie SMS-​Mitteilungen gele­sen haben. Des wei­te­ren soll­ten Bus­un­ter­neh­men, die Demons­tra­ti­ons­teil­neh­me­rin­nen und –Teil­neh­mer trans­por­tier­ten gegen­über der Poli­zei Anga­ben über Rei­sende, Stre­cken, geschlos­sene Ver­träge machen sowie
wei­tere Fra­gen beant­wor­ten, wie z.B. Wo stie­gen die Fahr­gäste ein, wo aus? Wel­che Trans­pa­rente tru­gen sie bei sich? Wor­über spra­chen sie? (vgl. SPIEGEL-​Online v. 3.07.2011)

Ich frage die Landesregierung:

  1. Wurde in Schleswig-​Holstein von der Poli­zei anläss­lich von Demons­tra­tio­nen in den Jah­ren 2009, 2010, 2011 eine weit­räu­mige Funk­zel­len­aus­wer­tung durchgeführt?
  2. Wenn ja,
    a) bei wel­chen Demons­tra­tio­nen wurde diese durch­ge­führt?
    b) in wel­chem räum­li­chen und zeit­li­chen Umfang (bitte auf­schlüs­seln nach Demons­tra­tion)?
    c) wie viele Per­so­nen wur­den erfasst (bitte auf­schlüs­seln nach Demons­tra­tion)?
    d) wie viele Per­so­nen konn­ten auf­grund der Funk­zel­len­aus­wer­tung als Tat­ver­däch­tige ermit­telt wer­den und gegen wie viele Per­so­nen wurde ein Ermitt­lungs­ver­fah­ren i.S. § 160 StPO eingeleitet?
  3. Wurde in Schleswig-​Holstein von der Poli­zei anläss­lich von Demons­tra­tio­nen in den Jah­ren 2009, 2010, 2011 ver­gleich­bare Befra­gun­gen von Bus­un­ter­neh­men über ihre Fahr­gäste durchgeführt?
  4. Wenn ja,
    a) bei wel­chen Demons­tra­tio­nen wurde diese durch­ge­führt?
    b) wel­che Fra­gen wur­den gestellt und wel­che Anga­ben wur­den erho­ben?
    b) wie viele Per­so­nen konn­ten auf­grund der Befra­gung als Tat­ver­däch­tige von Straf­ta­ten im Zusam­men­hang mit der jewei­li­gen Demons­tra­tion ermit­telt wer­den und gegen wie viele Per­so­nen wurde ein Ermitt­lungs­ver­fah­ren i.S. § 160 StPO eingeleitet?

[Update 21.7.2011] Mittlerweile gibt es eine Antwort:

  1. Nein
  2. Ent­fällt
  3. Ent­fällt
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