Dolgner: „Asphyxia“ auch in Schleswig-Holstein? Innenminister soll berichten

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Zu Mel­dun­gen, der Chaos Com­pu­ter Club habe staat­li­che Über­wa­chungs­soft­ware geknackt, erklärt der innen­po­li­ti­sche Spre­cher der SPD-​Landtagsfraktion, Dr. Kai Dolgner:

Sollte es sich bei dem vom Chaos Com­pu­ter Club unter­such­ten Pro­gramm tat­säch­lich um eine von den Ermitt­lungs­be­hör­den ein­ge­setzte Über­wa­chungs­soft­ware han­deln, dann wäre das ein skan­da­lö­ser Vor­gang. Denn diese Soft­ware wäre ver­fas­sungs­recht­lich nicht zuläs­sig, da das Bun­des­ver­fas­sungs­ge­richt einen Kom­plett­zu­griff auf den Rech­ner einer zu über­wa­chen­den Per­son aus­drück­lich unter­sagt hat. Nur eine Kom­mu­ni­ka­ti­ons­über­wa­chung ist in einem engen Rah­men zuläs­sig. Dass das Pro­gramm auch noch Daten nach­la­den und diese dem Ver­däch­ti­gen „unter­schie­ben“ kann sowie die man­gel­hafte Absi­che­rung gegen­über den miss­bräuch­li­chen Zugrif­fen Drit­ter scheint alle Beden­ken zu bestä­ti­gen, die bis­her gegen den Bun­destro­ja­ner vor­ge­bracht wur­den. Erklä­run­gen, dass die bedenk­li­chen Funk­tio­nen nicht genutzt wür­den, sind in kei­ner Weise beru­hi­gend. Ein Staat, des­sen Kern­auf­gabe es ist, die Grund­rechte sei­ner Bür­ge­rin­nen und Bür­ger zu schüt­zen, darf sol­che Pro­gramme gar nicht erst erstel­len, geschweige denn ein­set­zen. Ich hoffe, dass die Lan­des­be­hör­den die­ses bzw. ein modi­fi­zier­tes Pro­gramm nicht ein­set­zen, und habe des­halb den Innen­mi­nis­ter gebe­ten, in der nächs­ten Innen– und Rechts­aus­schuss dazu Stel­lung zu nehmen.

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