Zu den Aus­sa­gen von Sig­mar Gabriel unter ande­rem im Arti­kel „Die Zeit nach Osama bin Laden“ auf spd.de und Mar­tin Schulz in einem Inter­view im Deutsch­land­funk hält der Arbeits­kreis „Digi­tale Gesell­schaft“ der SPD Schleswig-Holstein fest:

Der Arbeits­kreis „Digi­tale Gesell­schaft“ spricht sich aus­drück­lich gegen eine Wie­der­ein­füh­rung der Vor­rats­da­ten­spei­che­rung aus.

Prä­ven­tive und repres­sive Ein­griffe müs­sen auch in der digi­ta­len Gesell­schaft ziel­ge­rich­tet, ange­mes­sen und wirk­sam sein. Sozi­al­de­mo­kra­ti­sche Poli­tik ist Frei­heits­po­li­tik. Die SPD steht ein für einen star­ken Staat als Garant für Sicher­heit und Freiheit.

Die Prin­zi­pien der Unschulds­ver­mu­tung und der Reha­bi­li­ta­tion gel­ten auch in der digi­ta­len Gesell­schaft. Jede Maß­nahme zur Kri­mi­na­li­täts­be­kämp­fung und Ter­ror­ab­wehr darf die Kom­mu­ni­ka­tion in der digi­ta­len Gesell­schaft nicht dau­er­haft behin­dern, ver­hin­dern, über­wa­chen oder spei­chern. Soweit Ein­griffe not­wen­dig sind, müs­sen diese stets einer Recht­mä­ßig­keits– und Ver­hält­nis­mä­ßig­keits­prü­fung gegen­über den im Grund­ge­setz ver­an­ker­ten Fun­da­men­ten einer freiheitlich-demokratischen Grund­ord­nung stand­hal­ten können.

Das Urteil des Bun­des­ver­fas­sungs­ge­richts zeigt klar auf, dass die Vor­rats­da­ten­spei­che­rung hart an der Grenze der Recht­mä­ßig­keit liegt und in der damals dis­ku­tier­ten Vari­ante diese Grenze in eini­gen Berei­chen weit über­schrit­ten hatte. Auch wenn das Bun­des­ver­fas­sungs­ge­richt einen Weg auf­zeigt, wie man diese grenz­wer­tige Maß­nahme knapp grund­ge­setz­kon­form aus­ge­stal­ten könnte, darf die SPD die­sen Weg nicht gehen.

Die SPD und allen voran ihr Chef ist gefor­dert, neue, inno­va­tive und wirk­same Maß­nah­men zur Ter­ror­ab­wehr und Kri­mi­na­li­täts­be­kämp­fung zu erar­bei­ten und durchzusetzen.

Der Arbeits­kreis „Digi­tale Gesell­schaft“ der SPD Schleswig-Holstein for­dert eine Klar­stel­lung der sozi­al­de­mo­kra­ti­schen Linie zur Ter­ror­ab­wehr und Kri­mi­na­li­täts­be­kämp­fung. Sig­mar Gabriel muss rich­tig­stel­len, dass die Wie­der­ein­füh­rung der Vor­rats­da­ten­spei­che­rung nicht im Sinne der Par­tei ist. Die Aus­sa­gen müs­sen kor­ri­giert wer­den, um den ent­stan­de­nen Scha­den für die SPD zu begren­zen und grö­ße­ren Scha­den für die Par­tei abzuwenden.

Die „digi­tale Gesell­schaft“ ist nicht nur ein klei­ner Kreis soge­nann­ter „Internet-Freaks“. Die „digi­tale Gesell­schaft“, das ist eine Gesell­schaft, die alle Bevöl­ke­rungs­schich­ten erfaßt. Sie ist sozial. Sie ist frei­heits­lie­bend. Sie ist soli­da­risch. Sie durch­zieht alle gesell­schaft­li­chen Berei­che unse­rer heu­ti­gen Lebens­wirk­lich­keit. Wenn die SPD den gesell­schaft­li­chen Wan­del mit­ge­stal­ten will, dann darf sie sich nicht rück­wärts­ge­rich­te­ten Maß­nah­men mit ein­deu­tig grund­rechts­feind­li­cher Aus­rich­tung bedienen.

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