Online-Vertrieb audiovisueller Werke in der EU

Ausschusssaal im Europäischen Parlament
Ausschusssaal des Parlaments

Die EU Kommission und das Parlament wollen den Online-Vertrieb audiovisueller Medien in der EU neu regeln. Im Moment ist der Prozess noch recht offen, lediglich im Industrieausschuss gibt es einen fragwürdigen Vorschlag.

 

 

 

Das Vorgehen der Kommission

Die Kommission hat am 13. Juli 2011 ein Grünbuch veröffentlicht (PDF), das den Titel „über den Online-Vertrieb von audiovisuellen Werken in der Europäischen Union: Chancen und Herausforderungen für den digitalen Binnenmarkt” trägt und die politischen Ideen der Kommission skizziert. Hierzu konnten Stellungnahmen bis zum 18. November 2011 eingereicht werden. Die Zusammenfassung dieser Konsultation will die Kommission in der Mitte des Jahres 2012 veröffentlichen.

Mit dem Grünbuch will die Kommission eine Debatte über den Vertrieb audiovisueller Werke beginnen:

„Wie in der Strategie zum Schutz der Rechte des geistigen Eigentums festgestellt, ist das Internet zwar grenzenlos, doch sind die Online-Märkte in der EU wegen einer Vielzahl von Barrieren immer noch fragmentiert und ist der Binnenmarkt noch nicht vollendet. Das Grünbuch soll zur Entwicklung eines digitalen Binnenmarktes beitragen, indem eine Debatte eingeleitet wird, die sich speziell mit den Chancen und Herausforderungen des Online-Vertriebs audiovisueller Werke befasst.”

Das liest sich im ersten Moment etwas abstrakt, wird aber deutlicher, wenn man sich die möglichen Nutzungsmöglichkeiten überlegt. So sind beispielsweise On Demand oder Mediathek-Angebote zum Teil deswegen nicht grenzüberschreitend nutzbar, weil es hierfür einen keine einfache, gesamteuropäische Lizenzierungsmöglichkeit gibt: „Wenn Sendeunternehmen ihre Onlinedienste über das Gebiet der Erstausstrahlung hinaus verbreiten, müssen sie die Rechte für jedes zusätzliche Gebiet klären.”

Die Probleme sind dabei in der Praxis vielfältig. So treten Künstler in der Regel ihre Rechte an Produzenten ab, die hierfür wiederum einen Pauschalpreis zahlen und keine Abrechnung nach individueller Nutzung vorsehen. Generell scheinen solche Modelle die alte Vorstellung vom Rundfunk zu stützen, die der aktuellen, individuellen Nutzung wenig gerecht wird:

„Die Autoren übertragen ihre ausschließlichen Vermögensrechte überwiegend auf den Produzenten und erhalten im Gegenzug einen Pauschalbetrag oder eine Ablösung für ihren Beitrag zu einem audiovisuellen Werk (Schreiben und/oder Regie führen usw.). Normalerweise erhalten Autoren für die Erstnutzung ihres Werks, beispielsweise die Kinoaufführung oder den Verkauf von DVDs, keine Vergütung pro Nutzung. Desgleichen gibt es in den meisten Mitgliedstaaten keinen Rahmen, innerhalb dessen die Online-Verwertung ihrer Werke eine Vergütung „pro Nutzung“ erhalten.”

Vor diesem Hintergrund hat die Kommission 26 Fragen zur Diskussion gestellt, die einen breiten Raum zur Antwort boten. Unter anderem wurde auch ganz einfach gefragt: „Gibt es andere Möglichkeiten, um die angemessene Vergütung von Urhebern und ausführenden Künstlern zu gewährleisten und wenn ja, welche?”. Zu diesen Fragen sind 250 Antworten von einzelnen Bürgern, Parlamenten (übrigens nicht vom Bundestag!), Regierungen und Interessenorganisationen eingegangen. Wie bereits erwähnt, wertet die Kommission jetzt die Antworten aus, um hieraus mögliche Neuregelungen abzuleiten.

Die Debatte im Europäischen Parlament

Auch das Europäische Parlament beschäftigt sich momentan mit diesem Thema, das derzeit in den Ausschüssen debattiert wird. Federführend ist hier der Ausschuss für Kultur und Bildung, der am 23. Januar getagt hat und unter anderem dieses Thema auf der Tagesordnung hatte.

In diese erste Debatte um einen Text des Parlaments führt der Berichterstatter Jean Marie Cavada (EVP) ein, gefolgt von Wortbeiträgen mehrerer Abgeordneter, unter anderem von Petra Kammerevert (SPD). Interessante Punkte aus dieser Diskussion:

  • Die Medienkompetenz solle dahingehend gefördert werden, dass jungen Menschen die Wertschätzung kultureller Werke nahegebracht wird. Dies sei besser als eine Verbotskeule oder das Beschneiden von Bürgerrechten zur Bekämpfung von Piraterie.
  • HADOPI und ähnliche Angebote sind falsch, weil sie die Provider zu Überwachern machen.
  • Die Audiovisuellen Angebote sind nicht nur ein Wirtschafts- sondern auch ein Kulturgut, das entsprechend geachtet und gefördert werden muss
  • Abgeschottete Märkte sollen der Vergangenheit angehören
  • Am 28. Februar soll es im Parlament einen Workshop geben, bei dem unter anderem die Rechteinhaber Gelegenheit zum Meinungsaustausch erhalten sollen

Das Verfahren (Procedure File) ist im parlamentarischen Prozess und soll im Sommer im Plenum zu einer Abstimmung über eine Stellungnahme des Parlaments führen. Deswegen wird es hierzu sicher noch weitere Debatten und Termine geben, die es zu beachten gilt. Allerdings gibt es hierzu auch schon einen sehr problematischen Punkt. So gibt es im Industrieausschuss (ITRE) des Parlaments den Entwurf einer Stellungnahme hierzu, die folgenden Text beinhaltet:

„ist der Auffassung, dass der Verbesserung der Sicherheit von Online-Vertriebsplattformen, einschließlich Online-Zahlungen, und der Bekämpfung des hohen Ausmaßes an Online-Piraterie im audiovisuellen Sektor größere Aufmerksamkeit gewidmet werden sollte, und schlägt einen umfassenden Ansatz auf EU-Ebene vor, der eine größere Zusammenarbeit zwischen Rechteinhabern, Online-Vertriebsplattformen, Internetdienstanbietern und Justiz- und Strafverfolgungsbehörden umfasst;” (Hevorhebung von mir)

Der Knackpunkt ist hier die Forderung nach einer verstärkten Zusammenarbeit zwischen Rechteinhabern und Internetdienstanbietern. Eine solche Zusammenarbeit bedeutet zwangsläufig, dass die Zugangsanbieter nicht mehr neutrale Transporteure von Daten sind, sondern vielmehr Verpflichtungen eingehen sollen. Letztlich ist dadurch auch eine Kontrolle des Netzwerkverkehrs (Deep Packet Inspection) denkbar. Auch ist der Begriff „hohes Ausmaß” an Online-Piraterie ein sehr unbestimmter Begriff, um es zurückhaltend zu formulieren. Ähnlich wie bei ACTA folgen aus diesen Sätzen keinerlei rechtliche Konsequenzen — trotzdem wird hier ein Weg beschritten, der sehr bedenklich ist. Der Industrieausschuss wird am 27 + 28. Februar über diesen Entwurf diskutieren.

Der Verlauf der Debatte und die Ergebnisse der Kommission müssen unbedingt im Auge behalten werden, um mögliche Neuregelungen rechtzeitig beurteilen zu können. Es liegt auf der Hand, dass hier eine grenzüberschreitende, europäische Regelung zwingend notwendig ist und nationale Entscheidungen später nur noch wenig ändern können.

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