Von Sven Kohlmeier, Netzpolitischer Sprecher der SPD Fraktion im Abgeordnetenhaus

Das Ziel der Koalition, ein kostenfreies WLAN in Berlin anzubieten, bekommt durch einen Antrag der Großen Koalition im Abgeordnetenhaus neuen Schub. Die Koalition aus SPD und CDU stößt eine Bundesratsinitiative an, damit Betreiber wie z.B. Nachbarschaftsinitiativen, lokale Funkdatennetze oder Kommunen einen freien WLAN-Zugang anbieten können, ohne haftungsrechtliche Risiken einzugehen. Der netzpolitische Sprecher der SPD-Fraktion Sven Kohlmeier: „Die große Koalition hat sich eindeutig für ein kostenfreies WLAN in Berlin ausgesprochen. Diesem Ziel wollen wir mit dem Antrag einen großen Schritt näherkommen. Durch eine Änderung der Störerhaftung kann verhindert werden, dass das Betreiben eines kostenfreien WLANs zu einem unkalkulierbarem finanziellen Risiko wird – und somit die Ausbreitung von freien WLANs verhindert.“

Die derzeitige Rechtslage zur Störerhaftung stellt für viele WLAN-Betreiber, z.B. auch in Cafés ein erhebliches finanzielles Risiko dar. Erst vor kurzem teilte das stadtbekannte In-Café „Oberholz“ am Rosenthaler Platz mit, kein kostenfreies WLAN mehr anzubieten. Hintergrund sind diverse Abmahnungen.

Neben Berlin setzt sich auch das Land Hamburg für eine Änderung der Ent-Haftung für WLAN-Betreiber ein. Eine Änderung soll durch eine Bundesratsinitiative möglich werden, da es sich um ein Bundesgesetz handelt.

Der Antragstext, eingereicht im Abgeordnetenhaus von Berlin:

Änderung der Störerhaftung für WLAN-Betreiber – Freies WLAN in Berlin

Der Senat von Berlin wird aufgefordert, sich auf Bundesebene für mehr Rechtssicherheit für die Betreiber offener WLAN-Netze einzusetzen, damit in Zukunft Betreiber wie z.B. Nachbarschaftsinitiativen, lokale Funkdatennetze oder Kommunen einen freien WLAN-Zugang anbieten können, ohne einem Haftungsrisiko ausgesetzt zu sein. Dazu soll der Senat im Bundesrat initiativ werden, um die Haftung für WLAN-Betreiber zu beschränken.

Begründung:

Bei der Verbreitung von Inhalten im Netz ist es zunehmende Praxis, Betreiber oder Nutzer von WLAN-Anschlüssen abzumahnen, wobei die Streitwerte unangemessen hoch und für Bürgerinnen und Bürger oder z.B. Cafés existenzgefährdend sind. Dies verhindert, dass im stärkeren Maße als bisher WLAN’s frei zur Verfügung gestellt werden. Ausbaubare Bürger- Initiativen wie z.B. Freifunk-Initiativen oder aber auch Free-Wifi-Initiativen von Kommunen könnten bei Änderung der Betreiberhaftung wieder aufleben. Es muss daher gesetzliche Klarstellungen geben für Betreiber von WLAN-Netzen, wie Bürgerinnen und Bürger, Unternehmen oder Kommunen, die ihr WLAN-Netz anderen zur Nutzung zur Verfügung stellen. Dies betrifft die Haftung nach dem Telemediengesetz (TMG) und dem Urheberrechtsgesetz (UrhG). Es sind zumutbare und üblicherweise einhaltbare Kriterien gesetzlich zu regeln, unter denen ein WLAN-Anbieter haftet bzw. nicht haftet.

Eine Haftung für unbefugte Nutzer soll jedenfalls dann nicht eintreten, wenn erforderliche technische Schutzmaßnahmen ihrem Zweck entsprechend wirksam gegen eine unbefugte Drittnutzung des Zugangs eingesetzt worden sind. Hierzu bedarf es einer Regelung, die die Anforderungen an die jeweils einzusetzenden Schutzmaßnahmen auch unter Zumutbarkeitskriterien eindeutig und allgemein verständlich definiert.

In der Hamburger Bürgerschaft wurde der dortige Senat zu einer Bundesratsinitative „Rechtssicherheit für WLAN-Betreiber schaffen“ aufgefordert (Drucksache Hamburger Bürgerschaft 20/2831, Antrag vom 11.01.2012). Die Hamburger Initiative soll darauf abzielen, sich für eine Änderung der Betreiberhaftung von Betreibern von WLAN-Netzen einzusetzen. Dazu schlägt die Hamburger Bürgerschaft mit ihrem Beschluss vor, eine Klarstellung dahingehend vorzunehmen, einem WLAN-Anbieter einem Access-Provider nach § 8 TMG gleichzustellen. Daneben zielt die Hamburger Initiative auf eine Klarstellung der Störerhaftung und auf eine klare gesetzliche Regelung für Sicherheitsvorkehrung für WLAN-Anbieter ab. Berlin sollte sich diesem Bestreben anschließen.

41 Responses so far.

  1. wetter sagt:

    Danke, vergesst aber bitte die “technischen Schutzmaßnahmen”; die sind praktisch eine Illusion.

  2. F6F sagt:

    Wird sich die SPD auch in anderen Ländern dafür einsetzen die Störer Haftung zu ändern?

  3. Abgemahnter sagt:

    Und bundesweit? Ich habe meinen Internetanschluß mit meinen Nachbarn geteilt, und später bitter bereut.

    • Da es sich hierbei ausschließlich um Bundesrecht handelt: Ja. Deswegen richtet sich diese Gesetzes-Initiative auch direkt an den Bundesrat und wäre bei Verabschiedung durch Bundesrat und Bundestag bundesweit in Kraft.

  4. F6F sagt:

    Sieht die änderung vor dass ich als Bürger/Bürger- Initiative mein Wlan sichern muss um einer Störer-Haftung zu entgehen?
    Und gegen wen muss ich es sichern wenn ich ein Freies Wlan betreiben will?

  5. Julius sagt:

    Ich möchte mich auch dem Wunsch anschließen, dass ein Betrieb vollkommen offener WLANs wieder ohne Angst möglich wird. Beim Lesen dieses Artikels freute ich mich, bis ich auf folgenden Absatz stieß:

    “Eine Haftung für unbefugte Nutzer soll jedenfalls dann nicht eintreten, wenn erforderliche technische Schutzmaßnahmen ihrem Zweck entsprechend wirksam gegen eine unbefugte Drittnutzung des Zugangs eingesetzt worden sind.”

    Bedeutet dies, dass nun offene WLANs doch wieder ausgeschlossen sind? Dies wäre in meinen Augen sehr ärgerlich und freiheitseinschränkend für alle Anbieter und Nutzer und sollte m.E. gegenüber etwaigen Urheberrechtsverstößen als wichtiger für die Qualität unserer Gemeinschaft angesehen werden.

    • F6F sagt:

      Das wäre in der Tat sehr ärgerlich und in meinen Augen wenn überhaupt nur ein Teilerfolg.
      Wenn Sich die SPD dem Thema (freie offene Wlans) nicht annimmt/annehmen mag wären sicher die Praten auch eine Option.

  6. Jörg W. sagt:

    Hallo,

    das entscheidende Merkmal für ein offenes Netz ist, dass es ohne jegliche Anmeldung für jeden Nutzer offen ist! Nur dann werden normale Bürger ihre WLAN-Access-Points für die Allgemeinheit öffnen, und nur dann wird man ein flächendeckendes WLAN in Deutschland erreichen.

    MfG Jörg W.

  7. anonyme Nutzung muss nicht sein

    es gibt diverse technische Lösungen Nutzer zu identifizieren.

    via Handy / SMS

    via VPN

    via Payment

    mehrere Möglichkeiten:

    Netznutzung nur, wenn der Nutzer einen Code eingeben hat, die er per SMS bekommen hat. Damit hat man seine Handynr

    Netznutzung, wenn der Nutzer ein VPN benutzt
    Damit kann genau jedem einzelnen Nutzer zugeordnet werden, was er tut. Zudem ist der Nutzer abhörsicherer als ohne VPN.

    Netznutzung nur, wenn der Nutzer für zahlt (von 0,01 bis x Euro). Damit hat man seine Bezahl-Account-Daten

    • agtrier sagt:

      Leider ist das alles nicht sehr praktikabel.

      Ein Café, dass dem Gast 2,20 Euro für den Cappuchino (in Berlin wohl eher weniger – war schon lange nicht mehr dort) in Bar (!) zahlen lässt, kann kaum verlangen, dass er für den dazu gehörigen Internet-Zugang eine Kreditkarte hinterlegt. Diese Gast hätten die damit wohl zum letzten Mal gesehen.

      Handynummer ist übrigens auch keine gute Benutzeridentifizierung, dafür ist es zu leicht, eine anonyme Telefonnummer zu bekommen. Abgesehen davon, dass dier Verwaltungs-Overhead auch wieder in keinem Verhältnis zum Ergebnis (Cappuchino für etws Kleingeld) steht.

      Das gleiche wieder mit VPN – muss man 95% der Benutzer erst mal erklären – das kostet Zeit, und viele werden dann auch wieder sagen: dann trink ich meinen Kaffee eben woanders…

      ag.

  8. [...] Autor: Jirko Alex  Quelle: Netzpolitik « Vorige News | Nächste News [...]

  9. [...] via Social Bookmarks   Geschrieben am Dienstag, 10. April 2012 um 10:23 und abgelegt unter Allgemein. Verfolgen Sie die Diskussion zu diesem Beitrag per RSS 2.0 Feed. Sie können diesen Beitrag kommentieren oder einen trackback von Ihrer eigenen Webseite setzen. [...]

  10. [...] capacity as government of the Federal State of Berlin) will, it has been announced, put forward a motion in the Federal Council of Gemany (the second “half” of the federal parliamentary [...]

  11. [...] SPD Netzpolitik: Berlin will Änderung der WLAN-Störer-Haftung Tweet Standard Podcast [ 47:18 | 32.53 MB ] Download Enhanced Podcast [ 47:18 | 22.85 MB ] Download [...]

  12. Frederik Bockslaff_Nimrod Rechtsanwälte sagt:

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    zunächst zum Autor dieses unsäglichen Textes und zu seiner Aussage ” wobei die Streitwerte unangemessen hoch und für Bürgerinnen und Bürger oder z.B. Cafés existenzgefährdend sind”.
    Zur Richtigstellung: die Gegenstandswerte richten sich nach dem Wert der Angelegenheit. Dabei werden von der Rechtsprechung je nach betroffenem Urheberrecht unterschiedliche Bemessungsgrundlagen, der Gegenstandswert, angenommen. Sie sind keinesweg unangemessen, da die Rechteinhaber und die für sie arbeitenden erheblichen Aufwand zur Durchsetzung der EIGENTUMSRECHTE der Rechteinhaber führen und die Downloadzahlen der letzten Jahre beweisen, dass die durch Kanzleien wie wir erzeugte Abschreckung dem Urheberrecht, einem EIGENTUMSRECHT, wieder den Respekt verschaffen den es verdient.
    Am Rande bemerkt werden die meisten sog. Abmahnkanzleien für Unternehmen oder Künstler tätig, die dem Mittelstand angehören. Der Schutz der Waren unserer Mandanten ist damit auch Schutz von Arbeitgebern und ermöglicht es möglicher Weise einigen der hier aktiv gewordenen in Unternehmen zu arbeiten in dem ein gutes Klima, innovative Ideen gefragt sind und gute Entwicklungsmöglichkeiten bestehen. Dass sind die Erfahrungen mit unseren Mandanten und deren Mitarbeitern.

    Weiterhin muss die Frage erlaubt sein, was ein LEX OBERHOLZ bringen sollte? Warum muss sich das Rechte ändern, damit das Recht anderer auf Kosten einer Allgemeinheit beschränkt wird. Es ist jeder Netzinitiative, jedem Café, auch in Mitte, oder auf jedem öffentlichen Platz möglich durch EINFACHSTE technische Einstellungen die Nutzung von P2P Systemen zu verhindern.

    Es stellt sich auch die Frage, was ein überall verfügbares Internet an Mehrwert bringen sollte? In Paris gibt es an allen öffentlichen Parks freies Internet. Genutzt wurde es nicht, so dass es nach zwei Jahren wieder abgeschaltet wurde.

    Ich weiß nicht, ob die SPD und der nicht wichtigere Themen, auch im Bereich der Netzpolitik habe, als ein freies Internet.

    Beste Grüße

    FB

    • agtrier sagt:

      Kurze Zusammenfassung des vorherigen Beitrages: “Heul, ihr wollt mein Spielzeug kaputt machen!”

      Darauf kurz geantwortet: Wenn Sie eine technische Maßnahme kennen, die es erlaubt, einen offenen WLAN hotspot zu betreiben, ohne zu riskieren, von Abmahnanwälten um Haus und Brot gebracht zu werden, dann kann ich Sie beruhigen: verkaufen Sie ihr Wissen – und sie werden damit viel mehr Geld verdienen als jeder Anwalt.

      Warum? Weil eine Menge kluger Leute (sprich: die sich mit der Technik auskennen, und nicht nur Paragraphen auswendig gelernt haben) so etwas seit Jahren suchen und es eben noch nicht gefunden haben.

      Anders gesagt: es geht nicht.

      Mehr möchte ich zu dem, was Sie da schreiben gar nicht sagen. Nur noch ein Tipp: machen Sie in Familienrecht. Damit ist auch auf Dauer noch Geld zu verdienen.

      Dieser Rat war kostenfrei.

      ag.

    • Andreas sagt:

      Dann sagen sie doch mal einem studierten Informatiker welche “EINFACHSTE” Einstellungen Sie denn meinen. Selbst mit DPI (Deep-Packet-Inspection) kann P2P nicht verhindert werden. Selbst in Firmennetzwerken kann es nie zu 100% verhindert werden.

    • Daniel Kuchler sagt:

      Lieber FB,

      zwei Anmerkungen:
      1. Sie reden davon, geltendem Recht “Respekt [zu] verschaffen”. Sehen Sie es als nicht-staatliche Entität als Ihre Aufgabe an, staatliche Aufgaben wie Strafverfolgung zu übernehmen? Wären Sie dann nicht besser Staatsanwalt geworden?

      2. Wer beauftragt Sie eigentlich? Falls es nicht die individuellen Künstler, sondern Verwertergesellschaften, Musikverlage oder Tonträgerunternehmen sind, handelt es sich doch eher um Verwertungsrecht und nicht Urheberrecht, aber solange es sich nur um Serienbriefe handelt, die sie verschicken, ist der Unterschied ja zu vernachlässigen.

      Grüße,

      Daniel

      • FB sagt:

        Hallo,

        wir werden von den Publishern beauftragt, welche den Programmierern gute Lizenzgebühren bezahlt haben.

        Zu dem Power Off- mir wurde von Sachverständigen der TU Dresden und des KIT in Karlsruhe mitgeteilt, dass solche Einstellungen sehr leicht umsetzbar sind.

        Im übrigen empfehle ich dem Oberholz die Nutzung desselben Software, wie etwa Internetcafé s sie haben. In meiner Praxis haben wir kein einziges solcher Café s ermittelt. Da scheint es ja zu funktionieren.

        Was mein Spielzeug angeht- hier geht es um Eigentum, Arbeitsplätze und Steueraufkommen. Mit Heulen hat das nichts zu tun. Umsätze fahren wir auch ohne Filesharing.

        Also dann- sachlich sollte eine Diskussion immer bleiben, das schärft den Verstand

        FB

        • Thilo Alfred sagt:

          Arbeitsplätze?
          in der Unterhaltungsbranche?

          Meiner Meinung nach Steht die Verwerterindustrie garantiert nicht für Kulturell Schützenswertes. Kultur wird von Dorfgemeinschaften, Gesangsvereinen, Sportvereinen, Altertumsvereinen etc Gemacht/Gepflegt/Betrieben…

          Und die Arbeitsplätze in der Unterhaltungsindustrie sind an der anzahl gerade mal die Hälfte von der Gastronomie. Wir in der Gastronomie werden von Rezessionen als erste getroffen, und erhohlen uns davon als Letzte. Wir sind hart genug im Nehmen und jammern nicht rum wenn die Bettenauslastung mal kurz um 30% zurückgeht.

          Wenn sie als Medienvertretender Rechtsanwalt auch nur ein kleinwenig Anstand hätten, dann würden sie hier nicht so einen Terz machen.

          Aber da wir hier in Deutschland eh zu viele Juristen haben (und auch zu viele davon Ausbilden) wird sich hier leider nichts ändern.

          Es muß in Zukunft einfach mehr wert gelegt werden auf Realwirtschaftliche Produkte.

          Was macht der Rechtsanwalt wenn es nichts mehr zu Essen gibt? wen will der denn nötigen?

          Es ist immer das gleiche Lied, immer auf die Bauern Schimpfen!

    • batteur sagt:

      Lieber Herr Bockslaff,
      beschäftigt Ihre Kanzlei Lektoren? Bitte lassen Sie sich das nächste Mal beraten, ungefähr ab der Größenordnung „Einzeiler“.
      Zum Thema: Durch die Bemessung des Wertes an dem, was der Lizenzgeber hätte verlangen wollen, statt an dem, was ihm an wirklichem Schaden entstanden ist, werden eben Existenzen gefährdet. Die einzige Existenz, die Sie mit Abmahnungen und Prozessen wirklich fördern, ist Ihre eigene. Oft haben nicht mal die wirklichen Urheber etwas von gewonnenen Verfahren, sondern nur die Anwälte und Rechtehehler (offiziell „Verwerter“ genannt).
      Ich warte gespannt auf öffentlich nachvollziehbare und stichhaltige Gegenbeweise und -Beispiele.

    • wetter sagt:

      Es mag durchaus Software geben, die P2P-Traffic erkennen kann – zumal sie sehr komplex ist.

      Aber wie wollen Sie feststellen ob es sich um eine illegale Nutzung einer P2P-Börse handelt? Sie können ja nicht einfach “das Filesharing” verbieten – dann verschickt man seine nicht erlaubten Kopien per E-Mail.

      E-Mail wäre sogar einfacher zu filtern.

    • Sehr geehrte Rechtsanwälte Frederik u.a.,
      ich bin Autor des in Ihren Augen “unsäglichen Textes”, welcher überigens als Antrag diese Woche Donnerstag in erster Lesung im Berliner Abgeordnetenhaus beraten wird. Die in der Begründung des Antrages dargestellte Auffassung der unangemessenen Streitwerte wird von den Antragstellerin von SPD und CDU so geteilt und auch öffentlich so diskutiert. Ich will hier keine juristische Diskussion über die Streitwerte bei Abmahnungen führen. Die Praxis zeigt aber deutlich, dass die Rechteinhaber gerne höhere Streitwerte als Wert der Angelegenheit ansehen (z.B. immer wieder gerne 10.000 EUR oder mehr pro Musiktitel). Die sog. 100-EUR-Regelung (§ 97a II UrhG) kommt kaum zum tragen bzw. wird von den Gerichten kaum anerkannt. Dies führt im Ergebnis dazu, dass sich ein kleiner Cafebetreiber, Hotels oder Freifunkintiativen, die ein freies WLAN anbieten, einen Rechtsstreit wegen einer unberechtigten Abmahnung wegen der unklaren Rechtslage und der Manigfaltigkeit der Entscheidungen bei einem Streitwert von 10.000 EUR kaum leisten kann, sondern in der Regel “klein beigibt”, eine Abmahnung abgibt, tausende von Euro überweist und im “besten Fall” sein WLAN-Angebot einstellt.
      Es handelt sich hier nicht um eine Lex Oberholz, sondern um eine Lex-Free-Wifi. Wir nehmen uns hier als Gesetzgeber eines Problems an und wollen mit unserer Initiative für Rechtssicherheit sorgen. Dagegen dürften die Rechteinhaber oder deren Anwälte eigentlich keine Bedenken haben, den wir schränken doch in keinem Fall die Rechteinhaber in Ihren berechtigten Bemühungen um den Schutz ihrer Rechte ein. Wir wollen eine gesetzliche Klarstellung (siehe Antragstext), wann Betreiber von WLANs haften und wann nicht. Dagegen dürften Anwälte als Organ der Rechtspflege eigentlich gar nichts haben. Vielmehr würde ich mir wünschen, dass Sie sich nicht durch pauschal-Ablehnung unserer Initiative einbringen, sondern die Diskussion suchen, welche “zumutbaren und einhaltbaren” Anforderungen von WLAN-Betreibern erfüllt sein müssen, ohne dem Risiko ausgesetzt zu sein, für Handlungen Dritter in unüberschaubarer Weise verantwortlich zu sein.
      Eine Anmerkung sei zum Schluss erlaubt. Welchen Mehrwert soll ein kostenfreies WLAN bringen? Ich will jetzt gar nicht anmaßend antworten, man könne eigentlich gleich das Internet ausschalten, dann haben wir alle Probleme nicht mehr. Das kann doch nicht ernsthaft die Antwort sein. Kostenfreies WLAN in Berlin stellt einen Imagefaktor, Tourismusfaktor, Wirtschaftsfaktor pp. dar. Das wollen wir und werden wir im Berliner Abgeordnetenhaus – mit hoffentlich breiter Unterstützung – mit unserem Antrag erreichen,
      Besten Gruß
      Kohlmeier (Rechts- und Netzpolitischer Sprecher der SPD-Fraktion)

      • FB sagt:

        Sehr geehrter Herr Kohlmeier,

        Paris hat freies WLAN. In den drei Jahren in denen ich dort lebte habe ich selbst es nie benutzt und kenne auch niemanden, der es benutzt hätte.

        Wir haben im übrigen auch in unserer Praxis offene Netze ermittelt. Diese Fälle wurden von uns bislang immer eingestellt.

        Wir, die “Abmahnanwälte”, haben das Filesharing erheblich eingedämmt.

        Ich gebe zu, dass im Bereich der Musik einiges im argen liegt. Die “Netzwelt” sollte jedoch mit mehr Kenntnis der Medienindustrie gehen. Diese gibt es nicht- es gibt die Softwarebranche, die Gamesbranche, wo wir tätig sind, und die Filmbranche. Jede der Branchen hat ihre Regeln, ihre Nöte und Werte.

        10.000,00€ für ein Musikstück halte ich persönlich ebenfalls für überzogen. 30.000,00€ für ein Spiel jedoch fast schon zu gering, wenn berücksichtigt wird, dass ein Spiel regelmäßig etwa 200.000,00€ für Herstellung, Werbung und Vertreib kostet. Die Kette der Beteiligten ist gerade in diesem Bereich lang. Sie hat viele Beteiligte ein hohes Steueraufkommen und ist mit vielen Arbeitsplätzen besetzt.

        Sie sollten auch an diese Aspekte denken

        FB

    • @vieuxrenard sagt:

      Liebe alle,

      nur noch ein kleiner Nachtrag zu dem ach so guten “freien” WLAN in Paris, weil es so ein schönes Exempel ist: Ob es tatsächlich schon abgeschaltet wurde, kann ich nicht bestätigen – bei meinem letzten Besuch war es noch verfügbar.

      Sollte es aber wirklich mangels Nutzung abgeschaltet worden sein, so macht gerade dieses Beispiel deutlich, wie “freies” WLAN eben nicht geht, weil die Paranoia der Betreiber das System praktisch unbenutzbar machte:

      Um an dem Netz teilnehmen zu können, musste man sich umständlich mit vielen personenbezogenen Daten anmelden. Die Anmeldeseite funktionierte dank exzessiven JavaScript-Gefummels nicht mit mobilen Endgeräten unter iOS (iPhone, iPad). Außerdem waren alle möglichen Dienste gesperrt, u.a. VPN-Verkehr (ein Muss bei öffentlichen Netzen) und sogar IMAPS (!).

      Was lernen wir daraus? Öffentliche WLANs müssen eben wirklich offen sein, kein Internet light, d.h. ohne Filter und Anmeldung – dann funktionieren sie und werden auch angenommen, wie man u.a. in den Cafés beobachten kann, die bisher noch nicht von Abmahnkanzleien in Grund und Boden geklagt wurden.

      Nur: Es kann ja nicht sein, dass man Heldenmut oder ein sehr solides finanzielles Polster aufbringen muss, um seinen Mitmenschen einen (kostenlosen!) Internet-Zugang bieten zu können. Außerdem: Aus gutem Grunde kommt niemand auf die Idee, große Internet-Provider wie T-Online oder “Post-Provider” wie DHL oder UPS für die Dinge haften zu lassen, die die Nutzer über ihre Netze anstellen. Warum sollte also ein “Mini-Provider”, der nur ein offenes WLAN anbietet, haften müssen? Das leuchtet auch unter Wertungsgesichtspunkten wirklich nicht ein. Wenn überhaupt dürften nur große kommerzielle Provider haftbar sein, bei denen die Kosten in der dritten Nachkommastelle in der Kalkulation verschwinden würden, aber doch nicht der “kleine Mann” oder das Café an der Ecke. Das fordert vernünftigerweise niemand, zumal auch die E-Commerce-Richtlinie die Provider hier von der Haftung freistellt. Letztlich geht es also nur darum, Mini-Provider haftungsmäßig den großen kommerziellen Providern gleichzustellen. Das ist eine Frage der Gerechtigkeit.

      Aus all deisen Gründen spricht sich die Berliner SPD für eine Haftungsfreistellung von WLAN-Betreibern auch bzgl. Unterlassungsansprüchen / Störerhaftung aus – und ich bin mir sicher, dass sie da eine breite gesellschaftliche Mehrheit hinter sich hat.

      Beste Grüße

    • Ulan sagt:

      Das Gestammel hier MUSS ein Trollbait sein – nicht zuletzt schon wegen des Namens: Nimrod bedeutet im umgangssprachlichen Englisch soviel wie Trottel.

      In der wikipedia andererseits steht unter anderem: “…Der hebräische Name Nimrod im Deutschen wiedergegeben bedeutet der Widerstreitende oder der sich Empörende und passt zur überlieferten Charakterisierung eines Herrschers der Autorität, unabhängig vom Walten Gottes, an sich gerissen hat.” Darauf bezogen passt es zum im Text aufscheinenden Größenwahn.

  13. Alper sagt:

    @Frederik Bockslaff_Nimrod Rechtsanwälte: This is a retarded argument. I will give two reasons why.

    1. The practice of ‘Abmahnen’ rests on an inequality of power, money and knowledge where large companies use their klout to terrorize ordinary citizens who have no practical recourse and who are in effect guilty until proven innocent. This is a rape of due process and it is destroying the popular support for any copyright in Germany.

    2. Open WiFi in for instance New York (and Bilbao and I could probably name a dozen more) is being used very frequently and is a public good on the level of pavements, lavatories and fresh air.

  14. emma-peel sagt:

    Da sieht offenbar einer seine Felle davon schwimmen.
    Die Gesellschaft ist nicht dazu da, derartige Geschäftsmodelle (Abmahn-industrie) zu unterstützen/unterhalten/manifestieren.

  15. Wolfgang sagt:

    Gratis Wlan ist heute ein essenzieller Servicefaktor, der von Reisenden aber auch von heimischen Gästen in der Gastronomie und Hotellerie erwartet wird. Die Rechtslage in Deutschland hemmt die Entwicklung von Gratis Wlan. Schaut mal nach Österreich. Dort ist Wlan Nutzung ohne Registrierung möglich. Und nur dann wird sie als einfach und angenehm erlebt. Wien ist eine der Städte mit den meisten gratis Wlan Hotspots in Europa. Wäre die Gesetzeslage so wie in Deutschland, hätte es diese Entwicklung sicher nicht gegeben.

  16. Als Autor des Hamburger Antrags auch von mir eine kurze Replik auf den Kommentar. Sven hat ja schon einiges zu der Höhe von Abmahnungen gesagt. Laut einschlägigen Webseiten verlangt Herr Bockslaff wohl 850 Euro pro Abmahnung. Dafür muss man schon viel Kaffees an seine Kunden verkaufen.

    Wie beschrieben geht es um Rechtssicherheit. In verschiedenen Urteilen kommen unterschiedliche Gerichte oftmals zu deutlich abweichenden Entscheidungen. Hier ist der Gesetzgeber gefordert, die Interpretation nicht den Gerichten zu überlassen, sondern Klarheit zu schaffen.

  17. netzhocker sagt:

    Über Proxy in Uruguay und gut ist…

  18. zra1 sagt:

    Ich würde doch gern von den Antragstellern wissen, wie sie bei Haftungsfreistellung der WLAN-Betreiber die Haftung der Nutzer für Rechtsverstöße im Netz sicherstellen wollen. Da gibt es ja sicher noch mehr als nur Urheberrechtsverstöße.

    • zoraBerlin sagt:

      Hallo zra1,

      erlaube mir eine Gegenfrage: ich würde gerne wissen, wie denn die Post die Haftung der Nutzer für Rechtsverstöße sicherstellt? Da gibt es ja sicher auch Gesetzesverstöße?

      Das Prinzip der Haftungsfreiheit ist ein konservativer Wert und keine Neuerfindung der Netzwelt.

      Im Übrigen: wenn Hänschen als Individuum mit 5€ Taschengeld 30,000€ Schaden verursacht, weil er sich bei einem Spiel mal nicht den Weg in den Media Markt auf sich nimmt, weil er es sich eh nicht hätte leisten können, dann kommt mir das genauso seriös vor, wie wenn jemand mein 99€ Baumarkt-Fahrrad zerkratzt (Lackschaden), und ich dafür 30.000€ sehen will, weil der arme Anwalt muss ja auch von was leben. Gott, in was für einer Welt leben wir denn, traurig, wohin Geldgier führen kann, und RESPEKT an die SPD-Fraktion.

      @Rechtsanwälte: ihr habt doch eure Daseinsberechtigung, aber kümmert euch doch bitte um die großen Fische (kinox hust), davon gibts genug für alle, und dafür braucht man keine Cafés kriminalisieren.

  19. Andreas Buntrock sagt:

    Für meine Stellungnahme habe ich geprüft:
    - Drucksache 20/2831 der Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg unter http://www.hamburgische-buergerschaft.de/Parlamentsdatenbank
    - § 8 des Telemediengesetzes (TMG) vom 26. 2. 2007 (Bundesgesetzblatt, Teil I, S. 179), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Geetzes vom 31. 5. 2010 (Bundesgesetzblatt, Teil I S. 692) unter http://www.gesetze-im-internet.de/Gesetze und Verordnungen/T/TMG
    - § 97a des Gesetzes über Urheberrecht und verwandte Schutzrechte (Urheberrechtsgesetz – UrhG) vom 9. 9. 1965 (Bundesgesetzblatt Teil I S. 1273), zuletzt geändert durch Artikel 2, Absatz 53 des Gesetzes vom 22. 12. 2011 (Bundesgesetzblatt, Teil I S. 3044) unter http://www.gesetze-im-internet.de/Gesetze und Verordnungen/U/UrhG.

    In § 8 des Telemediengesetzes kann ich nicht erkennen, das dadurch ein Provider gegenüber einem anderen in irgendeiner Weise benachteiligt wird.

    Vom Grundsatz her bin ich der Auffassung, dass irgend jemand die Infrastruktur des Internets bezahlen muss. Darüber äussern die Anträge nichts. Man kann ja über alles mögliche – Kulturflatrate, steuerliche Finanzierung usw. – reden, aber es muss erst einmal zur Diskussion gestellt werden. Mir fehlen die erforderlichen Daten, um einen fundierten Vorschlag vorlegen zu können.

    Vorstellen kann ich mir, das die unbestimmten Rechtsbegriffe “in einfach gelagerten Fällen mit einer nur unerheblichen Rechtsverletzung” in § 97a des Urhgeberrechtsgesetzes die Vorschrift ins Leere laufen lassen und somit die Erhebung überhöhter Abmahmngebühren für die erste Abmahnung weiter geht.

    In nichts ist dieser Antrag konkret. In der für propagandistische, für den Leerlauf bestimmte Fensteranträge typischen Weise, soll die konkrete Arbeit angeblich jemand anderes machen, in diesem Fall der Bundesrat. Wer bringt denn dort Gesetze ein, wenn nicht die Länder? Insofern war es eine Unverschämtheit, solche Phrasen der Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg und dem Abgeordnetenhaus von Berlin zur Abstimmung vorzulegen.

    Ich habe volles Verständnis für den Wunsch vor allem sozial Schwacher nach kostenlosem Internet. Eine auch für mich als Invalidenrentner mit ergänzender Grundsicherung bezahlbare Alternative ist das Angebot der grossen Telekommunikationsanbieter (Telekom?, Vodafone D2 GmbH, e-plus, O2) eines Netbooks mit einer Anzahlung von 1€ und monatlich einer Abzahlung von 10€ zuzüglich zur Flatrate. Die bundesweite Nutzung ist für monatlich 5€ möglich. Vielen ist diese Möglichkeit nicht bekannt.

    Ich habe am 10. 7. 2012 bereits schon einmal versucht, diesen Artikel zu veröffendlichen. Nach Klick auf “Submit” verschwand die Seite ohne den sonst üblichen Hinweis der redaktionellen Prüfung. Mein Rechner macht zur Zeit, was er will. Sollte Sie der Artikel erreichen, aber nicht veröffendlicht werden, bitte ich um eine Mitteilung per e-mail. Allerdings würde ich das für ein politisches Armutszeugnis halten.

    • Redaktionelle Anmerkung: Aufgrund des mehrmaligen Missbrauchs unserer Kommentarfunktion werden derzeit Kommentare nur nach manueller Überprüfung — selbstverständlich unverändert — freigeben. Am 10. Juli ist kein solcher Kommentar eingegangen. Wir freuen uns über jedwede Kommentierung und veröffentlichen diese.

    • @vieuxrenard sagt:

      Sehr geehrter Herr Buntrock,

      selbstverständlich muss “irgendjemand” die Internet-Infrastruktur bezahlen, das stellt ja auch niemand in Abrede. “Propagandistische Fensteranträge” haben die Fraktionen in BE und HH aber keineswegs gestellt, sondern auf ein drängendes gesellschaftliches Problem hingewiesen. Außerdem dürfte die derzeitige (faktische) Rechtslage in D mit der e-commerce-Richtlinie der EU nicht zu vereinbaren sein.

      Sie haben zwar insoweit Recht, als § 8 TMG keine ausdrückliche Diskriminierung der WLAN-Mini-Provider enthält. Der Bundesgerichtshof hat mit seiner verfehlten Rechtsprechung (bei der er diese Vorschrift einfach übersehen hat) aber die WLAN-Provider de facto zu Providern zweiter Klasse gemacht, die die Haftungsfreistellung aus § 8 TMG nicht genießen – obwohl diese wiederum von der e-commerce-RL vorgegeben ist. Das muss nun der Gesetzgeber korrigieren.

      Richtig ist allerdings, dass die beiden Fraktionen noch keine konkreten Vorschläge gemacht hatten, wie eine gesetzliche Regelung ausgestaltet werden könnte. Diese Lücke hat aber vor kurzem die NGO Digitale Gesellschaft geschlossen, als sie einen detaillierten und professionellen Gesetzentwurf vorgelegt hat, der die Gedanken aus HH und BE aufgreift:

      https://digitalegesellschaft.de/2012/06/digitale-gesellschaft-prasentiert-gesetzentwurf-fur-mitnutzung-von-wlans-ohne-internetzugang-ist-man-bereits-heute-burger-zweiter-klasse/

      Insofern haben sich die Initiativen der SPD doch bereits konkret ausgezahlt – und die Debatte haben sie ohnehin beflügelt.

      Beste Grüße!

  20. Andreas Buntrock sagt:

    (entfernt — Duplikat von 12. Juli 2012 um 16:35, die Redaktion)

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